Oft fehlt das Geld zum Erwerb der eigenen Immobilie und man ist froh darüber, eine Immobilie zu erben. Doch auch hier lauern oft enorme Kosten. Liegt noch eine Grundschuld auf der Immobilie, fällt evtl. Erbschaftssteuer an, weil der Wert der Immobilie den Steuerfreibetrag übersteigt.
Wird eine Immobilie vererbt, muss dafür grundsätzlich Erbschaftssteuer gezahlt werden. Allerdings gibt es für unterschiedliche Verwandtschaftsgrade auch unterschiedliche Steuerfreibeträge. Übersteigt der Immobilienwert den Steuerfreibetrag nicht und wird die Immobilie selbst genutzt, muss in der Regel keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Auch Ehepartner und Kinder sind von der Steuer befreit, wenn sie die Erbimmobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Um aber zu wissen, wie viel die Immobilie wert ist und ob sie den Steuerfreibetrag übersteigt, muss der Wert von einem Immobilienprofi ermittelt werden.
Nächste wichtige Frage.
Gibt es Miterben?
In diesem Fall sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und müssen das Erbe mit Ihren Miterben teilen, oder die Miterben auszahlen.
Achten Sie auf Grundschulden oder Hypotheken
Auch hier können versteckte Kosten auf Sie zukommen wie z.B eine nicht getilgte Grundschuld oder eine Hypothek, von der Sie nichts wissen. Auch in diesem Fall müssen Sie die Restschuld tragen.
Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt-Notar und/oder Steuerberater klären.
Bauer & Lorenz Immobilien